Wahl zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland ungültig
Presseerklärung 01. Juli 2010
KURZVERSION
Die konstituierende 1. Plenarsitzung des 15. Landtages von Nordrhein-Westfalen wurde am 09.06.2010 von zwei Personen ohne Landtagsmandat geleitet, weshalb das Präsidium nicht geschäfts- und beschlussfähig war. Mitglieder des Präsidiums können jedoch ausschließlich nur Mitglieder des Landtages werden. Mit dem Erlöschen des Landtagsmandates ist das präsidiale Amt erloschen.
- Die 133 Wahlfrauen und Wahlmänner aus Nordrhein-Westfalen wurden aufgrund einer von einem nicht geschäftsfähigen Präsidium des Landtages von Nordrhein-Westfalen vorgenommenen konstituierenden Landtagssitzung am 09.06.2010 in die Bundesversammlung zur Wahl des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland entsandt.
- Die Bundesversammlung war dadurch nicht vorschriftsmäßig besetzt.
- Bundestagspräsident Norbert Lammert wusste seit dem 11.06.2010 über die Vorgänge Bescheid.
- Damit ist die Wahl zum 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland nicht gemäß Art. 54 Abs. 1 GG zustande gekommen und ungültig.
Wem dass alles zu hoch ist, der sollte sich überlegen, ob ein Nichtmitglied eines Taubenzüchtervereins dessen Vorsitzender sein kann?
Sollte dieser Zustand nicht durch eine Neuwahl des 10. Bundespräsidenten geändert werden, verfügt die Bundesrepublik Deutschland nicht über ein verfassungsmäßiges Staatsoberhaupt und alle von Christian Wulff unterzeichneten Gesetze sind nicht gemäß Art. 82 Abs. 1 GG zustande gekommen, nicht gemäß Art. 82 Abs. 1 GG von einem verfassungsmäßigen Bundespräsidenten unterzeichnet und somit ungültig. Das bedeutet einen Staatsstreich, den niemand bemerkt, denn Deutschland muss Weltmeister werden!
LANGVERSION
133 Wahlfrauen und Wahlmänner aus Nordrhein-Westfalen aufgrund einer von einem nicht geschäftsfähigen Präsidium des Landtages von Nordrhein-Westfalen vorgenommenen konstituierenden Landtagssitzung am 09.06.2010 in die Bundesversammlung zur Wahl des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland entsandt.
(2) Die Landtage haben die Wahl unverzüglich vorzunehmen. Besteht am Tage der Bekanntmachung nach Absatz 1 Satz 3 kein Landtag oder hat ein Landtag vor Ablauf seiner Wahlperiode die Wahl nicht mehr vorgenommen, so wählt der neue Landtag die Mitglieder. Kann der neue Landtag die Wahl nicht mehr rechtzeitig vornehmen, so tritt an seine Stelle der Ausschuß, der verfassungsgemäß die Rechte des Landtages gegenüber der Regierung bis zum Zusammentritt des neuen Landtages wahrnimmt, oder ein vom Landtag für die Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung gebildeter Ausschuß. Kommt eine rechtzeitige Wahl nicht zustande, so bleiben die auf das Land entfallenden Sitze unbesetzt.
Am 09.06.2010 um 00:00 MEZ traten die Abgeordnetenmandate sowohl der in den Landtag von Nordrhein-Westfalen neu als auch wiedergewählten Abgeordneten in Kraft.
Die konstituierende Sitzung des Landtages am 09.06.2010 beginnt mit der Eröffnung der Sitzung durch den Präsidenten oder die Präsidentin des geschäftsführenden Präsidiums der zurückliegenden, um 24:00 des Vortages beendeten Legislaturperiode. Gemäß Art. 38 Abs. 2 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung residiert das Präsidium der letzte Legislaturperiode bis zur Wahl eines neuen Präsidiums.
Artikel 38 der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen
(1) Der Landtag wählt den Präsidenten, dessen Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Präsidiums. Er gibt sich seine Geschäftsordnung.
(2) Bis zur Wahl des neuen Präsidiums führt das bisherige Präsidium die Geschäfte weiter.
(3) Der Landtag wird jeweils durch den Präsidenten einberufen.
(4) Auf Antrag der Landesregierung oder eines Viertels seiner Mitglieder muß der Landtag unverzüglich einberufen werden.
In der Landesverfassung des Landes NRW steht denn auch nicht geschrieben, dass bis zur Wahl eines neuen Präsidiums die alten Präsidenten geschäftsführend weiter tätig sind, sondern das alte Präsidium geschäftsführend im Amt bleibt. Während der konstituierenden Sitzung des nordrhein-westfälischen Landtages am 09.06.2010 wäre es die erste Aufgabe gewesen, ein neues Präsidium aus der Mitte der anwesenden Landtagsabgeordneten zu wählen.
Aus der nordrhein-westfälischen Landesverfassung geht nicht hervor, wie sich das Landtagspräsidium im Einzelnen zusammensetzt und wie eine Vertretung der Präsidialmitglieder untereinander im Fall der Verhinderung zu geschehen hat. Dieses ist geregelt im
§ 6 der Geschäftsordnung des nordrhein-westfälischen Landtages
Die Präsidentin bzw. der Präsident wird im Falle der Verhinderung durch die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in der festgelegten Reihenfolge vertreten. Sind gleichzeitig die Präsidentin bzw. der Präsident und die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten verhindert, so geht das Vertretungsrecht auf die Schriftführerinnen und Schriftführer in der Reihenfolge ihres Amtsalters, bei gleichem Amtsalter ihres Lebensalters, über, soweit nicht Vorschriften der Landesverfassung entgegenstehen.
So kann es sein, dass für den Fall der Fälle, das sämtliche Präsidiumsmitglieder aus der zurückliegenden beendeten Wahlperiode im Falle ihrer geschlossenen Verhinderung, durch den einzig verbliebenen Schriftführer vertreten werden müssen. Erst wenn kein präsidiales Mitglied aus der vergangenen Legislaturperiode mehr zur Verfügung stünde, wäre es die Aufgabe des Ältestenrates für einen geordneten Ablauf der ersten konstituierenden Landtagessitzung in der neuen Legislaturperiode zu sorgen.
Die vordringlichste Aufgabe ist die Wahl eines geschäftsfähigen Präsidiums, denn ohne Präsidium kein beschlussfähiger und funktionstüchtiger Landtag. Am 09.06.2010 wurde kein Präsidium für den Landtag von Nordrhein-Westfalen gewählt.
Die ehemalige Präsidentin des nordrhein-westfälischen Landtags, Regina van Dinther,(unten im Video bei besagter Sitzung) (CDU, Mitglied des nordrhein-westfälischen Landestages vom 31. Mai 1990 bis 8. Juni 2010) trat zur Wahl zur Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtages an und wurde nicht gewählt und bekam auch kein Mandat über die Liste der CDU und ist somit am 09.06.2010 kein Mitglied des nordrhein-westfälischen Landtages gewesen und hätte damit am 09.06.2010, also einen Tag nach Ablauf ihres Mandats, den Plenarsaal nicht mehr betreten dürfen und auch keine Funktionen als präsidiales Mitglied oder als geschäftsführende Präsidentin mehr einnehmen und ausführen dürfen, weil jede präsidiale Funktion ein gültiges Abgeordnetenmandat voraussetzt.
Ähnliches gilt für den ehemaligen 1. Vizepräsident des nordrhein-westfälischen Landtags, Edgar Moron (SPD, Mitglied des Landtags vom 31. Mai 1990 bis 8. Juni 2010.), welcher zum derzeitigen Zeitpunkt (02.07.2010) als Präsident des Landtages von Nordrhein-Westfalen präsidiert. Dieser trat nicht einmal zur Wahl der Abgeordneten des Landtages von Nordrhein-Westfalen an, nahm aber ebenfalls, wie die ehemalige Präsidentin, geschäftsführende Funktionen während der konstituierenden Sitzung am 09.06.2010 und danach wahr.
Diese Aufgabe käme laut Geschäftsordnung ausschließlich der ehemaligen Vizepräsidentin, Angela Freimuth (FDP, Vizepräsidentin des nordrhein-westfälischen Landtags) zu, denn sie war durch ihr neues Mandat dazu legitimiert. Dies gilt nachfolgend für alle mandatierten ehemaligen Präsidialmitglieder für die neue, am 09.06.2010 begonnene Legislaturperiode.
Diese Sitzung am 09.06.2010 wurde entgegen der Verfassung von Nordrhein-Westfalen und entgegen der Geschäftsordnung des nordrhein-westfälischen Landtages jedoch von dem Nichtmitglied des nordrhein-westfälischen Landtages und somit auch nicht mehr Präsidentin, Frau Regina van Dinther (CDU), präsidial eröffnet und geleitet. Sie hat sogar von einem nur dem Landtagspräsidium bzw. einem ordnungsgemäßen Präsidiumsmitglied zustehenden Ordnungsrecht Gebrauch gemacht und die Fraktion der Linken des Plenarsaals wegen „Verstoßes“ gegen die Geschäftsordnung des nordrhein-westfälischen Landtages verwiesen.
Es ist hier also festzuhalten, dass die am 09.06.2010 konstituierende Sitzung des Landtages von Nordrhein-Westfalen ungültig ist, weil formell nicht stattgefunden, und nicht beschlussfähig war.
Demzufolge wurde alle dort gewählten Ausschüsse ebenfalls ungültig besetzt.
Während am 09.06.2010 die selbsternannte Interimspräsidentin van Dinther von diesem Amte, welches sie zu diesem Zeitpunkt durch den Verlust des Abgeordnetenmandates nicht mehr inne hatte, zurücktrat, erklärte der ehemalige Vizepräsident, Edgar Moron, ebenfalls ohne erforderliches gültiges Landtagsmandat, bis zur Wahl eines neuen Landtagspräsidiums zusammen mit der Vizepräsidentin Freimuth interimistisch im Amt des Vizepräsidenten des Landtages NRW zu bleiben.
In derselben rechtlich nicht stattgefunden habenden Sitzung wurde die Entsendung der 133 Wahlmänner und Wahlfrauen für die Wahl des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland zum 30.06.2010 beschlossen; aufgeteilt auf die jeweiligen Parteien: CDU/CSU: 50, FDP: 9, SPD: 49, Grüne: 17, Linke: 8.
Die Wahl der Wahlfrauen und Wahlmänner für die Bundesversammlung zum Zwecke der Wahl des Bundespräsidenten am 30.06.2010 in Berlin ist aufgrund des zum 09.06.2010 nicht geschäfts- und beschlussfähigen Landtages des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ungültig und nachträglich nicht heilbar. Diese Wahlfrauen und Wahlmänner hatten daher in Berlin am 03.06.2010 kein Stimmrecht, woraus sich die Unvollständigkeit der Bundesversammlung zur Wahl des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland ergibt und die Ungültigkeit der Bundespräsidentenwahl.
Die Wahl zum 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland ist somit ungültig und Christian Wulff kein rechtmäßiges Staatsoberhaupt und Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und somit umgehend aus dem Amte zu entfernen.
Es liegt hier außerdem der dringende Verdacht der Amtsanmaßung hinsichtlich der Personen Regina van Dinther und Edgar Moron gemäß § 132 StGB nahe, denn wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Strafanzeige gegen Frau Regina van Dinther, ehemaliges MdL und ehemalige Präsidentin des Landestages NRW und Herrn Edgar Moron, ehemaliges MdL und ehemaliger Vizepräsident des Landestages NRW wegen Amtsanmaßung
Siehe dazu auch den Beitrag aus der Recklinghäuser Zeitung vom 10.06.2010: Verfassungsbruch_NRW_Landtag
Geschäftsordnung des nordrhein-westfälischen Landtages
Hier die Liste der gewählten Abgeordneten der 15. Wahlperiode
Hier die Liste der nicht wiedergewählten Abgeordneten
Kontakt zum Landtag von Nordrhein-Westfalen
Eintrag des Impressum des Landtags von Nordrhein-Westfalen zum 02.07.2010 17:12
Die Präsidentin des Landtags NRW
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Telefon: +49 211 884-0
Telefax: +49 211 884-2258
E-Mail: email@landtag.nrw.de
Internet: www.landtag.nrw.de
Der Landtag wird durch die Präsidentin Regina van Dinther gesetzlich vertreten.
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Dr. Florian Melchert (Anschrift wie oben)
Redaktion: Sonja Wand
Quelle: http://grundrechteforum.de/2010/rechtswirklichkeit/wahl-zum-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland-ungueltig/

Jul 06, 2010 @ 23:54:58
Danke für die sehr ausführlichen Informationen. Ich wäre nie und nimmer auf die Idee gekommen, dass es hier sogar zu einem Verfassungsbruch gekommen sein könnte. Und die SPD und die Grünen und die Linke spielen da mit? Aus Gründen der Staatsräson?
Jul 05, 2010 @ 09:13:04
Es muss in Anbetracht der Unverfrorenheit, mit der hier sich über die gesetzten Regeln wie die Normenhierarchie hinweggesetzt wird, zurückgeschaut werden in die Protokolle der Bundesregierung vom 11. August 1950, Zitat:
Das heißt, dass seit diesem Datum davon auszugehen ist, dass der Artikel 1 Abs. 3 Grundgesetz, in dem es heißt, Zitat:
bis heute weder von Seiten des Gesetzgebers noch der vollziehenden Gewalt noch den Gerichten beachtet wird.
Da passt der Vorgang NRW und Bundespräsidentenwahl exakt ins Bild.
Jul 04, 2010 @ 20:43:57
was meint ihr zu den begründungen des jura-kopfes zur nrw-frage?
„Zum einen sagt der Art. 38 der NRW-Landesverfassung eindeutig: Bis zur Wahl des neuen Präsidiums führt das bisherige Präsidium die Geschäfte weiter.“
Es ist also ganz klar im Sinne der Landesverfassung, dass es Übergangszeiten beim Präsidium gibt.
http://www.jurakopf.de/wurde-unser-bundesprasident-verfassungswidrig-gewahlt/
Jul 04, 2010 @ 21:33:36
Das Präsidium besteht regulär aus 20 Präsidialmitglieder, 4 Präsidenten und 16 Schriftführern. Die Verfassung schreibt vor, dass das Präsidium tätig bleibt, aber die Mitgliedschaft ist gekoppelt an das Abgeordnetenmandat. Kapierts das endlich. Ohne Mandat, keine präsidiale Funktion mehr. Die Personen ohne Mandat sind raus und werden durch die verbliebenen mandatierten Präsidialen vertreten.
§ 6 der Geschäftsordnung regelt den Fall der Verhinderung.
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Geschaeftsordnung/GeschaeftsordnungohnemitAnlagenStand11022009.pdf
Lesen, lesen, lesen und kapieren., Zitat:
„Die Präsidentin bzw. der Präsident wird im Falle der Verhinderung durch die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in der festgelegten Reihenfolge vertreten. Sind gleichzeitig die Präsidentin bzw. der Präsident und die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten verhindert, so geht das Vertretungsrecht auf die Schriftführerinnen und Schriftführer in der Reihenfolge ihres Amtsalters, bei gleichem Amtsalter ihres Lebensalters, über, soweit nicht Vorschriften der Landesverfassung entgegenstehen.“
Der Typ vom jurakopf verteidigt die illegale Tätigkeit, er ist Mitglied bei den Grünen in NRW und lenkt von den Tatsachen ab, weil die nicht mehr zu leugnen sind.
Jul 04, 2010 @ 12:17:35
Lupe sollte wirklich auch mal den Artikel 115 h des GG lesen:
http://dejure.org/gesetze/GG/115h.html
Da steht ja garnix von dem, was Lupe behauptet !!
Jul 04, 2010 @ 20:31:15
Habe den Artikel 115/h GG genau gelesen, aber als Laie ist diese Juristen Kauderwelsch auch nach mehrmaligem Durchlesen nur schwer verständlich. Zudem ist es ja meist sogar so, dass bei vier Juristen vier verschiedene Meinungen herauskommen. Darum beindruckt mich diese Argumentation von euch nicht besonders. Allerdings kann es durchaus sein, dass Lavevus bezüglich der Interpretation „Verteidigungsfall beziehe sich auf die Örtlichkeit Deutschland“, stimmen könnte, doch auch hierzu findet sich in jenem Artikel keine genaue Angabe. Köhler erwähnte ja sogar, überspitzt ausgedrückt, man verteidige in Afghanisten deutsche Interessen (freie Handelswege, Arbeitsplätze in Deutschland selbst etc).
Wie auch immer, mir war schon immer klar, dass jener Artikel sicherlich nicht der Hauptargumentations-Strang für eine Klage sein kann. Dazu habt ihr ja bezüglich NRW viel zusammengetragen.
Jul 04, 2010 @ 09:41:21
inzwischen sind es drei rechtliche gründe für die ungültigkeit. u.a. verfahrensfehler in 10 bundesländern bei der bestimmung der wahldelegierten. siehe update meines beitrages:
http://swiss-lupe.blogspot.com/2010/07/bundesprasidenten-wahl-ungultig-zwei.html
Jul 04, 2010 @ 12:10:41
Hallo Lupe, der erste von Dir genannte Grund (Kriegskram) stimmt nicht und kann auch nicht zur Ungültigkeit der Bundespräsidentenwahl führen. Bitte vermische nichts, wo es nichts zu vermischen gibt.
Jul 04, 2010 @ 15:07:01
„Hallo Lupe, der erste von Dir genannte Grund (Kriegskram) stimmt nicht und kann auch nicht zur Ungültigkeit der Bundespräsidentenwahl führen. Bitte vermische nichts, wo es nichts zu vermischen gibt.“
Falsch! Der Einsatz geht auf den von den USA ausgerufenen „Bündniss“-Fall zurück. Der darauf erfolgte Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan sorgt nun dafür das ALLE seit der Entsendung der Bundeswehr getätigten Parlamentswahlen UNGÜLTIG sind da nun der Kriegsfall eingetreten ist!
Und wie lange lassen sich die Jungs da für die Wirtschaftsbosse schon die Rübe wegschießen? Beginn 22. Dezember 2001!
Jul 04, 2010 @ 15:41:05
Ja und MacBodo ??
Damit bestätigst du, dass Artikel 115 h GG NICHT zur Anwendung kommt, und der Artikel 115 h GG NICHT gegen die Wahl eines Bundespräsidenten spricht.
Denn auch die Sachargumente, die DU vorträgst, stehen NICHT im Wortlaut des Artikel 115 h GG. Dein Wortlaut passt also auch nicht auf Artikel 115 h GG
Jul 03, 2010 @ 21:48:48
Für den geordneten Ablauf im Landtag ist die Landtagsverwaltung zuständig, auch hier hat man in Nordrhein – Westfalen jämmerlich versagt oder war und ist es Absicht, das was da passiert ist…
Ist es vielleicht gar nicht das erste Mal gewesen, dass da Amtsmissbrauch im Präsidium begangen worden ist,denn wenn von außen niemand da mal nach dem Rechten schaut, dann machen die was sie wollen, wie jetzt geschehen.
Aber die Nummer ist noch nicht zu Ende, denn die dort amtsmissbräuchlich tätig gewordenen Personen sind dringend der Wahlfälschung und der Wählertäuschung gemäß §§ 107a StGB und § 108a StGB verdächtig. Außerdem führen sie Titel missbräuchlich gemäß § 132a StGB.
Das hat doch was, da kann sich eigentlich jeder Knacki beruhigt zurücklehnen und erst einmal Besserung beim Gesetzgeber einfordern.
Die Polizei in Düsseldorf war am 02.07.2010 völlig aus dem Häusschen als dort die Anzeige erstattet werden sollte, man konnte sich gar nicht vorstellen, dass es dort am 09.06.2010 überhaupt hat zu Straftaten kommen können. Man kannte aber weder die eigene Landesverfassung noch wusste man über die Abläufe im Landtag während einer konstituierenden Sitzung Bescheid. Auch hatte man das Procedere bezüglich der Wahl der Wahlmänner und Wahlfrauen für die Bundesversammlung nicht auf dem „Sender“…, man war nicht einmal erschrocken, sondern mehr hilflos. Nach dem Motto, was machen wir denn da bloß…
Aber nicht nur in NRW hat es Straftaten gegeben, auch der Bundestagspräsident ist mit im Boot, denn es gibt Erkenntnisse, dass dem Herrn Dr. Norbert Lammert am 11.06.2010 per email der Sachverhalt aus NRW mitgeteilt worden ist. Daraufhin hätte die Bundespräsidentenwahl ohne die Wahlmänner und Wahlfrauen aus NRW durchgeführt werden müssen, weil deren Wahl ungültig gewesen ist.
Es wird sicherlich in den nächsten Tagen und Wochen noch mehr und intensiver dieses Thema öffentlich diskutiert.
Jul 03, 2010 @ 10:58:10
Unglaublich…
Auf der „Liste der nicht wiedergewählten Abgeordneten“ stehen sogar Moron und Dinther mit dem Hinweis drauf:“Präsidentin des Landtages“ und „Vizepräsident des Landtages“ und trotzdem setzen die beiden sich einfach wieder auf diese „Präsidenten-Posten“, obwohl die für den neuen Landtag kein Mandat mehr haben…
Diese beiden „EX-Abgeordneten“ Dinther und Moron sind mehr als kriminell…
Jul 03, 2010 @ 01:53:23
Ja, die traf schon 2 Tage ein, bevor die Strafanzeige abgesendet wurde.
Jul 03, 2010 @ 00:38:42
Ganz toll, Ihre Strafanzeige, Herr Mustermann.
Und, haben Sie schon eine Antwort aus Düsseldorf?
SK
Jul 03, 2010 @ 22:37:07
Was für eine Antwort wird denn auf eine Strafanzeige erwartet, wer soll da wem antworten. Klingt ein wenig dümmlich dieser Kommentar. Es wäre besser, anstatt solche Fragen zu stellen, sich intensiv mit der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, dem Grundgesetz, den Landesverfassungen und dem Strafrecht zu befassen, den die Gegner der Demokratie kommen nicht von außen, sondern sie zersetzen Deutschland seit 61 Jahren systematisch von innen. Die Umerziehung, die and en Gräbern der Ermordeten 1945 begonnen hatte, endete 1951 faktisch erfolglos. Man hat damals enttäuscht aufgehört, Deutschland zu entnazifizieren, doch was damals nicht gelungen ist, muss nun heute nachgeholt werden, eine große aber nützliche Aufgabe.